Christof Consulting & Partner Ingenieure

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

§1 Allgemeines

- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftliche Aktivitäten dieses Unternehmens - Christof Consulting & Partner Ingenieure -
( nachfolgend:
Unternehmen ) und Ihrer Geschäftspartner, vor allem wenn deren Aktivitäten in Zusammenhang mit o.g. Unternehmen gebracht werden.

- Entgegenstehende Bedingungen bzw. etwaiger Ausschluß der AGB bzw. einiger Punkte der AGB haben nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Ansonsten sind entgegenstehende Bedingungen zu unseren AGB, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch, ungültig. Der Kunde / Geschäftspartner ist zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte nur mit vorheriger Zustimmung berechtigt. Jede Änderung & Ergänzung bedürfen der Schriftform - selbst ein möglicher Verzicht auf die Schriftform bedarf der Schriftform. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung und sind nur in Schriftform gültig; mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind nicht getroffen - d.h. es existieren keine mündlichen Nebenabreden.

- Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB ganz oder teilweise ungültig / unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages als solcher sowie der anderen Vertragsstellen und andere Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was rechtlich zulässig und durchführbar ist und dem nach dem Vertrag mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bezweckten rechtlichen oder wirtschaftlichen Ergebnis so nahe wie möglich kommt. Der Kunde und der Lieferant (Handelsvertreter, Fachhandel, etc. ) sind sich bewußt und darüber informiert, daß einige ausgelieferten Geräte nicht den entsprechenden Verordnungen für technische Geräte entsprechen, da keine CE oder TÜV Prüfung vorliegt, die Software und die Anleitung in Englisch ist, etc.. Auch durch allgemein zugängliche Informationsquellen wie Internet, Zeitung, Zeitschriften ( Computer Magazine ) etc. ist bekannt, dass

1. Geräte, vor allem diejenigen, welche auf Funk basieren - wie beispielsweise DECT Schnurlostelefone, GSM oder UMTS Telefone, FUNK LAN etc. - auf den menschlichen Organismus einwirken und daher die - siehe medizinische Forschung - Möglichkeit besteht, dass Erkrankungen wie Krebs etc. durch den Einsatz solcherlei Technologie gefördert wird

2. so komplexe Systeme wie Computer und computergesteuerter Geräte niemals fehlerfrei sein können, da die "Interaktionen" zwischen Hardware ( mit ihren Treibern ), CPU´s, BIOS, Betriebssystem und Anwendungssoftware - welche nie zum selben Zeitpunkt von derselben Firma entwickelt wurden - unmöglich in allen (un-)denkbaren Konstellationen durchgetestet werden können. Daher wird keinerlei Verantwortung oder Gewährleistung für die (reibungslose) Zusammenarbeit von Computer bzw. computergesteuerter Geräte übernommen. Wir erkennen daher keinerlei Forderungen an, vor allem welche in Zusammenhang mit Erkrankungen oder mit der Nichteinhaltung irgendeiner Verordnungen sowie der Zusammenarbeit von irgendwelchen Geräten erhoben werden könnten. 


§2 Angebote

- wir haben keinerlei Einfluß auf Werbung, Veröffentlichungen oder andere Herstellerangaben und werden darüber auch nicht von den Herstellern informiert. Daher übernehmen wir keinerlei Haftung für jedwede Herstellerangaben / Zusicherungen ( u.a. von Eigenschaften ) oder Aussagen oder (fehlende) Hinweise oder Etiketten bzw. Etikettaufdrucke etc. - d.h. der Käufer ist verpflichtet sich selbst davon zu überzeugen, daß sämtliche Herstellerangaben korrekt sind und mit dem Produkt übereinstimmen.

- Die Angebote sind freibleibend und absolut unverbindlich, da sie den Marktschwankungen unterliegen, wie z.B.: Wechselkurs Dollar - €, Preisänderungen des Herstellers, Änderungen des Zolltarifs bzw. der Besteuerung, etc.. Sowie immer netto zzgl. der aktuellen MwSt.

- Bei Kalkulations- oder Druckfehlern – nicht nur im Schriftverkehr - behalten wir uns das Recht zur Berichtigung ohne Anerkennung von Forderungen oder Regress vor.


§3 Vertragsabschluß

- Der Besteller ist an den Vertrag gebunden, sobald (1) das entsprechende Gerät beim Hersteller / Lieferanten / Distributor bestellt oder entsprechend seinen Wünschen angepaßt/ modifiziert wird bzw. (2) bei Geräten, die in der Form auf Lager vorliegen ( d.h. ohne Modifikationen entsprechend des Kundenwunsches ausgeliefert werden ), als Auftrag logistisch erfaßt werden, bzw. (3) der Kunde die Auftragsbestätigung erhält. Sollte eine Stornierung möglich sein, ist dies nur unter den Bedingungen des Punktes (2), jedoch nicht unter (1) oder (3); dabei fällt jedoch eine Stornogebühr von 8% des Bruttobestellwertes, mindestens jedoch 50.- DM an sowie alle Kosten durch/von unseren Zulieferern etc. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

- Bei der Beauftragung mit der Durchführung einer Dienstleistung ist der Besteller an den Vertrag gebunden, sobald dieser unterschrieben Christof Consulting & Partner Ingenieure vorliegt; etwaige Änderungen unterliegen ausschließlich im Ermessen Dienstleistungserbringers. Jede Form der Beratung / Consulting / Dienstleistung etc. stellt eine Leistung gemäß BGB § 611 Dienstvertrag dar, wobei der Kunde verpflichtet ist, dem Unternehmen - Christof Consulting & Partner Ingenieure - auch die Erbringung der Dienstleistung praktisch zu ermöglichen; wird die Erbringung der Dienstleistung durch den Kunden verhindert, ändert dies nichts an der Bereitschaft die Dienstleistung zu erbringen. Somit ist auch in solch einem Fall rechtlich von der Erbringung der Dienstleistung - d.h. von einem tätig werden / geworden sein - auszugehen. Auch Spesen sind immer in voller Höhe gemäß BGB § 670 zu erstatten bzw. zu ersetzen sowie Vorschuß gemäß BGB § 669 zu leisten.

 


§4 Preise, Versand, Gefahrenübergang

Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung ohne jeden Abzug zu zahlen,
- es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.

- Die Preise verstehen sich als Nettobeträge in DM, ohne die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Hinzu kommen Kosten für Verpackung, Versicherung und Fracht sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tage der Rechnungsstellung. Die Rechnung wird auch dann in vollem Umfang fällig, der Rechnung nicht innerhalb 10 Tage nach ihrem Versand durch der Gesellschaft widersprochen wird ( weil sich beispielsweise ein Fehler z.B. in der Typ- oder Produktbezeichnung eingeschlichen hat, etc. )

- Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren die vorherigen Preise ihre Gültigkeit; daher wird zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung die dann gültige Preisliste zu Grunde gelegt. Ausnahme: in der Auftragsbestätigung wird eine Verbindlichkeitsdauer angegeben, die den Zeitpunkt der Rechnungserstellung einschließt.

- Der Versand ( einschließlich etwaiger Rücksendungen ) erfolgt - außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung

- auf Rechnung oder Nachnahme, jedoch immer auf Gefahr des Bestellers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr nach Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Besteller über. Die Lieferung erfolgt ab Lager mit einem Transportunternehmen unseres Ermessens oder nach schriftlicher Absprache. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers vorgenommen.
– Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Sätze für jeden Mitarbeiter jeweils zzgl. der gültigen gesetzlichen MwSt. ! Unsere Stundensätze für jede angefangene halbe Stunde inkl. Dienstleistungen: 70.- DM, wobei die erste Stunde immer mit 140 DM zu Buche schlägt; die halbe Bürostunde für telefonischen Hotlineservice (jedoch nicht für Dienstleistungen ) 40.- DM, Fahrtkosten je Km 0,90 DM, zzgl. Spesen wie bspw. Zugticket, Parken, Logis, Tagessatz, Verpflegung, ...


§5 Lieferzeit

- Die Liefertermine sind unverbindlich, da Unwägbarkeiten des langen Versandweges u.a. aus Übersee genaue Angaben nicht zulassen.

- Evtl. als verbindlich zugesagte Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt wurde. Überschreiten wir die als verbindlich zugesagte Lieferfrist um 1 Monat, hat der Besteller das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz steht dem Besteller nur bei Vorsätzlichkeit zu. Sollten wir oder einer unserer Handelspartner durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder auf Grund sonstiger Schwierigkeiten an der Lieferung gehindert sein, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Besteller ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Dem Besteller steht in diesem besonderen Falle bei einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.


§6 Gewährleistung
- Etwaige Beanstandungen unserer Ware können, soweit der Mangel offensichtlich ist, nur innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung, andere Mängel nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch maximal innerhalb von 6 Monaten ( bzw. innerhalb von 2 Jahren, sobald diese Gewährleistungsfrist zwingend per Gesetz vorgeschrieben wird/wurde ) nach Auftragseingang geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform und die Darlegung des berechtigten und nicht selbstverschuldeten Mangels zwingend, da die Ware geprüft und damit mängelfrei ausgeliefert wird. Zum Nachweis von Garantieleistungsansprüchen ist der Besteller verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung vorzulegen.
- Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen; ansonsten wird die Ware nicht angenommen. Bei unfreien Sendungen können wir die Annahme verweigern. Rücksendungen, die nicht direkt vom Besteller aufgegeben wurden, werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.
Bei berechtigten Rücklieferungen haben wir das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung mit gleichwertiger Ware (identische ist nicht immer möglich). Erst nach zweimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Besteller Ersatzlieferung fordern. Sollte bei der beanstandeten Ware kein Fehler festgestellt werden oder ist der Fehler nicht durch uns zu vertreten, so erheben wir in jedem Fall eine Test – Aufwandsentschädigung von min. 50.- DM zzgl. dem üblichen Stundensatz. Die Rücksendung erfolgt unfrei. Schadensersatzforderungen, insbesondere bei Mangelfolgeschäden können nur geltend gemacht werden, wenn der evtl. Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden unsererseits beruht.

Die Garantiefrist beginnt ab Rechnungsdatum für maximal 6 Monate.


§7 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Auch bei Projekten erfolgt die Bezahlung nicht erst nach Erhalt des letzten Systems, sondern bereits mit der Installation oder Lieferung der Einzelsysteme bzw. von Software oder anderen Komponenten wird der gesamte Betrag bei Lieferung fällig; zudem ist P. Christof berechtigt Rechnungen über Teilbeträge zur sofortigen Zahlung auszustellen. Bei längerfristigen Projekten - z.B. Dienstleistungen - wird die Bezahlung gesplittet: ein Teil zu Beginn, zu jedem vereinbarten Milestone / Projektabschnitt und eine Schlußzahlung. Eine andere Fristvereinbarung kann nur schriftlich durch einen entsprechenden Hinweis ( Angabe einer anderslautenden Frist ) beispielsweise in unserer Auftragsbestätigung oder in unserem Rechnungsformularerfolgen. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab evtl. vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben.
- Unsere Forderungen werden auch bei Stundung sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, der Besteller die Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde.
Wir sind berechtigt, die Forderungen einzuklagen, an Dritte abzutreten, die Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. Etwaige Kosten in Zusammenhang mit den ausstehenden Forderungen gehen zu Lasten des Bestellers bzw. des Nicht - Zahlenden. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig d.h. gerichtlich festgestellte Gegenforderung hat.
- Ergeben sich nach Vertragsabschluß Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, Vorkasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wir haben auch das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abtretung zu verlangen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige Kosten in Zusammenhang gehen zu Lasten des Bestellers. Wir behalten uns das Recht auf Schadensersatzforderungen vor. Müssen Leistungen anderer Personen / Unternehmen eingebunden werden ( z.B. Internetprovider ), so sind deren Forderungen unabhängig von jeder Vereinbarung mit uns - als Dienstleistungserbringer - durch den Auftraggeber / Käufer zu begleichen.


§8 verlängerter Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns ausdrücklich das verlängerte Eigentumsrecht an der gelieferten Waren bis zur Zahlung aller Forderung aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt.
- Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
- Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort zu unterrichten und dem Dritten auf unser Recht aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.


§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz des Unternehmens
Christof Consulting & Partner Ingenieure. Das gilt auch für alle sich aus Scheckzahlung, etc. ergebenden Verpflichtungen. Dieser Gerichtsstand Christof Consulting & Partner Ingenieure gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verlegt (z.B. ins Ausland) oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Christof Consulting & Partner Ingenieure kann seine Klage auch bei den Gerichten des allg. Geschäftsstandes des Kunden geltend machen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Christof Consulting & Partner Ingenieure gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der BR Deutschland; wir weisen ausdrücklich auf die Freihalteverpflichtung (betrifft Rechtsverletzung durch Verwendung von überlassenem Material ) hiermit hin. Dauer von Teststellungen von Vorführgeräten sind immer und ausschließlich auf 2 Wochen begrenzt; im Ausnahmefall und mit schriftlicher Absprache mit uns kann diese im Ausnahmefall auf 6 Wochen verlängert werden.
Längere Teststellungen bedürfen wiederum der Schriftform und der eindeutigen Zusage durch uns; andernfalls wird nach 2 Wochen von einem Mietverhältnis ausgegangen, bei dem der Mietzins durch den Wert und den Wertverlust der Ware durch diesen intensiveren Gebrauch ermittelt wird. Bei geringem Bestellumfang ( Mindermengenbestellung ) behalten wir uns das Recht zu einem Mindermengenzuschlag vor.

– Druckfehler, Irrtümer sowie Preis- und Produktänderungen vorbehalten; alle früheren AGB´s verlieren mit Erscheinen dieser Ihre Gültigkeit. Auch bereits getätigte Geschäftsverbindungen unterstehen ab dem Erscheinen dieser AGB deren Bedingungen. Die AGB kann auf Wunsch zugesandt werden oder hängt in unserem Büro zur Einsichtnahme aus.


Stand: 19. April 2005 - 90537 Feucht

 

 

Anhang:

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